| Spielplatzbedarfsplanung - meine Standpunkte |
| Politikfelder - Kommunal | |
| Geschrieben von: Stefan Schwan | |
|
Die neue Spielplatzbedarfsplanung widerspricht in weiten Teilen pädagogischen und jugendpflegerischen Prinzipien und ist deshalb aus meiner Sicht nnicht sachgerecht. Statt einer rein an den finanziellen Rahmenbedingungen ausgerichteten Spielplatzbedarfsplanung sind die pädagogischen und jugendpflegerischen Ziele wieder in das Zentrum der Planung zu stellen. Dabei sind meiner Erachtens folgende Ziele zu berücksichtigen:
1) Von der wohnortnahe Versorgung mit Spielplätzen ist nur im Ausnahmefall Abstand zu nehmen. Die Planung von Leuchtturmspielplätzen kann nur zu-sätzlich zur wohnortnahen Versorgung erfolgen und diese keinesfalls erset-zen. Die Gefährdung von Kindern durch weite Wege zu Spielplätzen über vielbefahrene Straßen hinweg ist auch angesichts hoher Einsparziele nicht zu rechtfertigen. 2) Die Planung hat zwischen den unterschiedlichen Arten von Spielplätzen zu differenzieren um Fehlplanungen und Falscheinschätzungen zu vermeiden. Zu differenzieren wäre z.B. zwischen Spielplätzen für Kleinkinder, Kinder im Grundschulalter und Jugendliche sowie zwischen klassischen Spielplätzen, Sonderspielflächen wie Bolzplätzen oder Abenteuer- und Wasserspielplätzen und alterskombinierten Spielplatzangeboten („Leuchtturmspielplätze“?). Die in der bisherigen Spielplatzplanung vorgenommene Flächenaufrechung von Bolzplatzflächen gegen Kleinkinderspielplätze ist nicht sachgerecht. 3) Auch zukünftige sind Flächen für Spielplätze vorzuhalten, da auch die kurz- und mittelfristige demographische Entwicklung in einzelnen Stadtbezirken nicht vorhersagbar ist. Der Wandel vollzieht sich teilweise binnen weniger Jah-re, so dass Flächen mitunter schnell zur Verfügung stehen müssen. Dies schließt umgekehrt den konsequenteren vorübergehenden (teilweisen) Rück-bau von Spielplatzflächen oder die altersgerechte Veränderung des Spielan-gebots in „alternden“ Gebieten nicht aus. Die Anpassung an die örtlichen Ge-gebenheiten hat fortlaufend zu erfolgen und bedarf des kontinuierlichen Moni-torings. Die Aufgabe von Flächen zur Erzielung kurzfristiger Veräußerungsge-winne bürdet zukünftigen Generationen enorme Lasten für die Wiederbeschaf-fung auf. 4) Die demographischen Veränderungen je Stadtbezirk sind jährlich zu erfassen und die Spielplatzbedarfsplanung ist spätestens nach drei Jähren den sich verändernden demographischen Gegebenheiten mit einer neuen Bedarfspla-nung anzupassen. Der Bedarfsplan wird spätestens alle drei Jahre dem Rat vorgestellt. 5) Insbesondere in angespannter finanzieller Haushaltslage hat sich die Planung nicht nur an der verfügbaren Spielplatzfläche pro Kind bzw. der Zahl der Kin-der pro Spielplatz zu orientieren sondern auch daran, ob alternative, ggf. auch private Freispielflächen vorhanden sind oder mitgenutzt werden können. Auch ist in Einzelfällen eine materielle oder ideelle Beteiligung der Anwohner an der Einrichtung und am Unterhalt von Spielflächen zu prüfen. 6) Die Eltern sind an der Bedarfsplanung deutlich zu beteiligen. Herzu richtet die Verwaltung analog zu anderen Verfahren der Bürgerbeteiligung (siehe z.B. Lärmaktionsplanung) ein Portal ein, auf dem Bürger und Bürgerinnen Kom-mentare und Anregungen zu einzelnen Spielplätzen abgeben können sowie diese anhand vorgegebener Kriterien bewerten können. Die Ergebnisse finden Eingang in die Spielplatzplanung. Zusätzlich wird der Stadtelternrat bei Spiel-platzneu- oder -umplanungen regelmäßig befragt und hat beratende Stimme. 7) Im Rahmen der Neuausweisung von Baugebieten und Anpassungen von Be-bauungsplänen für Wohnbebauung ist die Erreichbarkeit und Ausweisungen von Spielplatzflächen regelmäßig zu überprüfen und ggf. bei nichtzureichen-der Verfügbarkeit im Bebauungsplan festzulegen. Maßnahmen sind bereits während des Bebauungszeitraums, spätestens jedoch innerhalb eines ange-messenen Zeitraums nach Bebauung umzusetzen. Es sind Kriterien der Über-prüfung zu erarbeiten. 8) Der Ausbaustandard und die Zahl der Kinderspielplätze hat schon in den ver-gangen Jahren kaum mit der positiven demographischen Entwicklung in der Stadt Schritt gehalten. Eine Verringerung des Mittelansatzes, die zu Lasten der Zahl oder der Qualität der Spielplätze geht, könne die Grünen nicht befür-worten. Sofern der Mittelansatz verringert werden soll, ist dies zunächst durch Verringerung der Pflegekosten im Bestand zu leisten. 9) Die Folgekosten und die Pflegintensität von Spielplatztypen sind stärker bei der Planung von Spielplätzen zu berücksichtigen. Abenteuerspielplätze sind teilweise günstiger in Anlage und Unterhalt und bieten zumindest vereinzelt Alternativen zu klassischen Gerätespielplätzen. In einer Versuchsphase wer-den die Hinweistafeln auf Spielplätzen um eine Rufnummer ergänzt, bei der Eltern Verunreinigungen und Beschädigungen melden können. So sollen die Abstände im regelmäßigen Pflegeturnus bei Spielplätzen verlängert werden. Die Versuchsphase ist nach einem Jahr einer Zwischenevaluation zu unter-ziehen und nach zwei Jahren generell zu überprüfen.
|
|
| Zuletzt aktualisiert am Freitag, 25. November 2011 um 18:20 Uhr |



